Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft
Ob beim Bau von Windrädern, Solaranlagen, der Verlegung von
Glasfaserkabeln oder anderen Projekten. Für jeden Eingriff in Natur
und Landschaft fordert das Naturschutzgesetz Ausgleichsmaßnahmen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Heimische Streuobstwiesen
- Grabenrenaturierungen
- die Anlage von Feuchtbiotopen
- Feldgehölzpflanzungen
- Bienen- und Fledermaushabitate
- der Kauf von Grundstücken
Ökologie & Stadtentwicklung plant diese Maßnahmen und realisiert den Ausgleich am Standort des Eingriffs. Dabei stimmen wir uns eng mit Ihnen und den genehmigenden Behörden ab. Wir legen Wert auf persönliche Präsenz vor Ort. So finden wir - auf Augenhöhe - mit den Partnern bei den Behörden eine optimal angepasste Lösung.
Beispiel:
Im Projekt Uiffingen wurden für fünf Windräder umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. In Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde Tauber-Bischofsheim wurde ein Biotopkonzept erarbeitet, das wie folgt umgesetzt werden konnte:
- Pflanzung von über 660 heimischen Obstbäumen
- Anlage von 5.000 m2 Gehölzpflanzungen
- Bau zweier großflächiger Feuchtbiotope
- Kauf zweier Grundstücke für Naturschutzzwecke
- Ansiedeln von Hummelvölkern
- Aufstellen von 50 Nistkästen